Gesetzliche Krankenversicherung

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine logopädische Behandlung komplett von der Krankenkasse übernommen.

Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebührt von 10€ leisten, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. 


PDF-Dokument "Patienteninformation - Zuzahlung zu Heilmitteln" Quelle: dbl.ev

dbl_Flyer_Zuzahlungen2019_A4_07062019_final.pdf


Private Krankenversicherung

Normalerweise übernehmen die privaten Krankenkassen ebenso die Kosten für eine logopädische Behandlung. Jedoch kann es sein, dass der Patient einen Eigenanteil der Kosten zu tragen hat. Das ist je nach Krankenkasse und den Konditionen im abgeschlossenen Vertrag unterschiedlich. Es ist ratsam, vor der Behandlung die Kostenübernahme mit der privaten Krankenkasse abzuklären. 

Vor Beginn der Therapie, schließe ich mit den Privatpatienten einen Behandlungsvertrag ab, welcher alle relevanten Daten und Kosten der logopädischen Behandlung enthält.


Private Leistungen

Die Kosten für die von mir angebotenen  Privatleistungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

 
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